Professionelle Zoll- und druckereispezifische Allgemeine Geschäftsbedingungen
Erstellt von FEBELGRA, Verband der belgischen grafischen Industrie vzw, Mitglied des Verbands belgischer Unternehmen.
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Standesregeln gelten für alle unsere Angebote, Arbeitsaufträge, Vereinbarungen und Lieferungen.
Artikel 1
Der Kunde ist die Person, die die Bestellung aufgegeben hat, der Lieferant ist die Person, die die Ausführung der Bestellung angenommen hat.
Artikel 2
Die Bereitstellung von Produktionselementen (Rohmaterialien, Modelle, Kopien und/oder digitale Dateien usw.) an einen Lieferanten mit der Aufforderung, ohne ausdrücklichen Vorbehalt einen Probeabzug oder Entwurf zu liefern, verpflichtet diesen Lieferanten, ihn mit der Ausführung zu betrauen die Arbeit zu verweigern oder ihm die entstandenen Kosten zu ersetzen.
Artikel 3
Die Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unter dem Vorbehalt des Verkaufs oder ausreichender Lagerbestände. Bei steigenden Löhnen und/oder Rohstoffpreisen werden die Angebotspreise gemäß der Febelgra-Indexierungsformel angepasst, die dem Kunden auf erste Anfrage zugesandt wird. Die Angebote werden stets ohne Angabe von Steuern erstellt, die stets vom Kunden zu tragen sind. Die Gültigkeitsdauer eines Angebots beträgt einen Monat bei Ausführung eines Auftrages innerhalb von drei Monaten. Der Angebotspreis gilt nur für den im Angebot genannten Auftrag.
Artikel 4
Bei zusammengesetzten Angeboten besteht keine Verpflichtung, einen Teil der Bestellung zum entsprechenden Teil des Gesamtpreises zu liefern.
Artikel 5
Jede Person oder Firma, die eine Bestellung mit der Bitte um Rechnungsstellung an Dritte aufgibt, ist persönlich für die Zahlung verantwortlich, auch wenn der Lieferant dieser Rechnungsstellung zugestimmt hat, es sei denn, der Dritte hat das Bestellformular gegengezeichnet .
Vervielfältigungsrechte und Angabe des Namens des Lieferanten
Artikel 6
Für Verletzungen von Vervielfältigungsrechten Dritter haftet der Lieferant nicht, wenn er den Druck- oder Vervielfältigungsauftrag nach Treu und Glauben ausgeführt hat. Es haftet allein der Auftraggeber. Jede Streitigkeit bezüglich der Vervielfältigungsrechte setzt die Ausführung des Auftrags aus.
Artikel 7
Soweit gesetzlich vorgeschrieben, kann der Auftraggeber der Nennung des Lieferanten nicht widersprechen, auch wenn der Name eines Verlegers oder Vermittlers, eines Werbeträgers oder anderer Personen bereits auf der Drucksache genannt wird.
REIHENFOLGE, LIEFERANTENMATERIAL, PROOFS UND GUT ZUM DRUCKEN
Artikel 8
Die Schriftart sowie das Layout sind vom Anbieter frei wählbar. Der Lieferant übernimmt keine Verantwortung für die typografische Qualität der aufzeichnungsfertigen Modelle oder formatierten Seitendateien, die er vom Kunden erhält.
Artikel 9
Stellt der Auftraggeber dem Lieferanten Material zur Verfügung, so ist dieses termingerecht (unter Berücksichtigung der Auftragsplanung), ordnungsgemäß verpackt und frei Haus des Lieferanten anzuliefern. Die Unterzeichnung der Transportdokumente bestätigt lediglich den Erhalt des Materials. Liefert der Auftraggeber Druckvorstufenmaterial digital ohne gedruckte Version, übernimmt der Lieferant keine Verantwortung für das Ergebnis der Belichtung. Wenn der Kunde dem Lieferanten digitale Dateien zur Verfügung stellt, muss er die Originaldateien selbst aufbewahren und ist für die Qualität dieser Dateien verantwortlich. Sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Lieferanten, seines Personals oder seiner Subunternehmer vorliegt, führen Schwierigkeiten oder Verzögerungen während der Produktion, die durch Probleme mit gelieferten Materialien verursacht werden, zu einer Verlängerung der Lieferzeit und einer Erhöhung des Preises um die durch diese Probleme verursachten Mehrkosten.
Artikel 10
Auf Wunsch des Auftraggebers erstellt der Lieferant einen einfachen Proof, beispielsweise einen Laserdruck, eine Blaupause oder einen Ausschießproof. Für bereitgestellte Druckexemplare, auch in originalgetreuen Farben und/oder auf Auflagepapier, wird ein Aufpreis berechnet. Verlangt der Auftraggeber keinen Nachweis, ist der Lieferant in keinem Fall für die Qualität des Endprodukts verantwortlich.
Sobald der Lieferant die Zahlung für die Bestellung erhalten hat, gilt die Bestellung als genehmigt. Lieferant und Auftraggeber nehmen zur Kenntnis, dass die elektronische Kommunikation als Nachweis für die Genehmigung des Nachweises dienen kann.
Artikel 11
Der Lieferant muss die vom Kunden angegebenen Tippfehler und Wortaufteilungsfehler korrigieren, ist jedoch nicht für Rechtschreib-, Sprach- oder Grammatikfehler verantwortlich. Änderungen der ursprünglichen Bestellung jeglicher Art (im Text, in der Bearbeitung oder Platzierung von Abbildungen, in den Formaten, im Druck oder in der Bindung usw.), die schriftlich oder auf andere Weise vom oder im Namen des Kunden vorgenommen werden, werden dem Kunden zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt und die Ausführungsfrist verlängert. Dies gilt auch für Maschinenstillstände, die auf die „Druckbereitschaft“ warten. Mündlich oder telefonisch mitgeteilte Änderungen erfolgen auf Gefahr des Auftraggebers.
Artikel 12
Die Einreichung einer datierten und unterzeichneten „Druckbereit“-Freigabe durch den Kunden entbindet den Lieferanten von jeglicher Verantwortung für Fehler oder Auslassungen, die während oder nach dem Druck festgestellt werden. Die „Druckware“ bleibt Eigentum des Lieferanten und dient im Streitfall als Beweismittel.
LAGERUNG
Artikel 13
Wünscht der Auftraggeber, dass der Lieferant Produktionselemente wie Satz, Film, Montagen, Schnittformen, Entwürfe, Zeichnungen, Disketten usw. behält, wird er dies vor Ausführung der Bestellung schriftlich mit dem Lieferanten vereinbaren. Die Lagerung erfolgt auf Gefahr des Kunden, der den Lieferanten ausdrücklich von jeglicher Verantwortung im Zusammenhang mit dieser Lagerung (einschließlich Verlust oder Beschädigung) entbindet, außer im Falle von Vorsatz oder schwerwiegendem Fehler seitens des Lieferanten. Offsetplatten werden nicht gespeichert.
LIEFERZEIT
Artikel 14
Bei den bei der Auftragserteilung schriftlich vereinbarten Fristen handelt es sich um voraussichtliche Lieferzeiten, die ab dem Werktag beginnen, der auf die Lieferung der erforderlichen Elemente folgt. Die vereinbarten Lieferzeiten verlängern sich mindestens in dem Umfang, in dem der Auftraggeber mit der Vorlage der erforderlichen Unterlagen sowie der Rücksendung der korrigierten Probeabzüge und der „Druckreife“ in Verzug ist. Fälle höherer Gewalt und ganz allgemein alle Umstände, die die Ausführung der Bestellung durch den Lieferanten verhindern, erschweren oder verzögern oder die Erfüllung der von ihm eingegangenen Verpflichtungen übermäßig belasten, befreien den Lieferanten von jeglicher Haftung Geben Sie ihm je nach Fall die Möglichkeit, entweder seine Verpflichtungen zu kürzen oder den Vertrag zu kündigen oder seine Durchführung auszusetzen, ohne dass er zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet ist. Als solche gelten: Krieg, Bürgerkrieg, Mobilmachung, Aufruhr, Streik und Aussperrung sowohl beim Lieferanten als auch bei seinen Zulieferern, Maschinenausfall, Brand, Unterbrechung der Transportmittel, Versorgungsschwierigkeiten bei Rohstoffen, Materialien und Energie sowie Einschränkungen oder von der Regierung verhängte Verbote.
ZEITSCHRIFTEN - STORNIERUNG
Artikel 15
Der Auftraggeber kann dem Lieferanten die Ausführung eines Auftrages regelmäßiger Art, also eines Auftrages mit wiederkehrenden Teilaufträgen, nur unter Einhaltung der nachstehend genannten Kündigungsfristen verweigern. Die Stornierung muss per Einschreiben erfolgen. Im Falle der Nichteinhaltung der Fristen hat der Auftraggeber dem Lieferanten sämtliche Schäden und entgangenen Gewinn zu ersetzen, die ihm während der Nichteinhaltungsfrist entstanden sind. Kündigungsfrist:
- 3 Monate bei einem wiederkehrenden Einsatz mit einem Jahresumsatz bis zu 7.500 Euro;
- 6 Monate bei einem wiederkehrenden Einsatz mit einem Jahresumsatz bis zu 25.000 Euro;
- 1 Jahr bei einem wiederkehrenden Einsatz mit einem Jahresumsatz von 25.000 Euro oder mehr.
UNTERSCHIEDE
Artikel 16
Für vom Lieferanten verarbeitetes Papier, Pappe und Bucheinbandmaterial akzeptiert der Auftraggeber die von den Herstellern dieser Materialien vorgegebenen Toleranzen. Der Lieferant kann 5 % (mindestens einhundert Exemplare) mehr oder weniger als die bestellte Exemplarzahl liefern und in Rechnung stellen. Bei Drucksachen, die eine komplizierte oder besonders schwierige Veredelung erfordern, kann der Lieferant 20 % (bei einer Mindestauflage von 200 Exemplaren) mehr oder weniger als die bestellte Exemplarzahl liefern und in Rechnung stellen. Weniger oder mehr Exemplare werden mit dem Preis der Mehrexemplare abgerechnet.
Artikel 17
Alle Einsätze werden mit den üblicherweise verfügbaren Rohstoffen durchgeführt. Besondere Anforderungen wie Lichtechtheit der Tinte, Eignung für Lebensmittel etc. sind vom Auftraggeber bei der Angebotsanfrage anzugeben. Bei nachträglicher Bekanntgabe kann es zu einer Preisanpassung kommen. Die einwandfreie Konstanz der wiederzugebenden Farben sowie die einwandfreie Unveränderlichkeit der Druckfarben und die einwandfreie Unveränderlichkeit der Farbgebung und des Registers werden nicht gewährleistet. Abweichungen, die sich aus der Art der auszuführenden Arbeiten ergeben, werden vom Auftraggeber ausdrücklich akzeptiert.
Widerruf, Reklamationen und Haftung
Artikel 18
Jeder Kunde hat das Recht, seinen Kauf ohne nachweisbaren Grund innerhalb der angemessenen Widerrufsfrist von 14 Tagen zu stornieren. Diese Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs des Kaufs beim Kunden oder mit einem zwischen dem Verkäufer und dem Kunden (oder dem Vertreter des Kunden) vereinbarten Zeitraum. Während der Bedenkzeit wird der Kunde die erhaltenen Produkte und die Verpackung sorgfältig aufbewahren. Wenn der Kunde von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen möchte, muss er nach Möglichkeit alle Produkte einschließlich der Originalverpackung an Promotiedrukwerk.be, Kapelstraat 22, 2660 Hoboken zurücksenden. Mögliche Kosten im Falle eines Widerrufs beschränken sich auf die Kosten für die Rücksendung der erhaltenen Produkte. Sofern der Kunde die zurückgesendete Ware bereits bezahlt hat, wird der Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der retournierten Ware zurückerstattet. BITTE BEACHTEN: Bei Lieferung von Produkten, die individuell nach Kundenspezifikation angefertigt werden, erlischt das Rückgaberecht. Mehr dazu im nächsten Artikel 19.
Artikel 19
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig für eine bestimmte Person bestimmt sind.
Promotiedrukwerk.be kann daher die gekauften Waren nicht innerhalb der angegebenen Frist von 14 Tagen zurücknehmen, da die Waren nach den Spezifikationen des Kunden hergestellt wurden und die Waren einen eindeutig persönlichen Charakter haben. Dadurch erlischt das Widerrufsrecht der bei Promotiedrukwerk.be gekauften Waren vollständig.
Artikel 20
Unter Androhung des Rechtsverlustes muss der Kunde spätestens 14 Tage nach Erhalt der ersten Warenlieferung eine Beschwerde oder einen Protest mit Belegen an den Lieferanten richten. Nimmt der Lieferant die Ware nicht zurück, beginnt die Frist von 14 Tagen ab dem Datum der Aufforderung zur Warenabnahme. Sofern dies nicht der Fall ist, ab Rechnungsdatum. Geht innerhalb dieser Frist von 14 Tagen keine Reklamation beim Lieferanten ein, bedeutet dies, dass der Kunde alle Waren vollständig abgenommen hat. Nutzt der Auftraggeber einen Teil der gelieferten Ware oder lässt er diese per Post an Dritte verschicken oder an ein Vertriebsunternehmen zum Vertrieb übergeben, so hat er damit die gesamte Auflage angenommen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der gesamten Bestellung. Der Lieferant haftet nicht für indirekte Schäden des Kunden, einschließlich entgangenen Gewinns.
Artikel 21
Die Haftung des Lieferanten beschränkt sich auf die Rücknahme der mangelhaften Kopien, die auf den Preis der zusätzlichen Kopien verrechnet wird.
„Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung für Verbraucher bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. An einem Streitbeilegungsverfahren nehmen wir freiwillig/pflichtmäßig teil.“ Wenn Sie nicht verpflichtet oder bereit sind, an einem Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, können Sie sich wie folgt über die OS-Plattform erkundigen: „Die Europäische Kommission bietet eine Online-Streitbeilegungsplattform für Verbraucher an, die Sie unter http://ec.europa.eu finden .eu/consumers/odr/ . Wir nehmen an keinem Streitbeilegungsverfahren teil.“
KUNDENMATERIALIEN – RISIKO
Artikel 22
Die Lieferung erfolgt im Unternehmen des Lieferanten. Verpackung und Transport liegen in der Verantwortung des Lieferanten. Die Gefahr der Ware beim Transport trägt der Lieferant.
Artikel 23
Der Lieferant ist nicht für die Lagerung der zu liefernden Gegenstände verantwortlich. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, alle Informationen korrekt anzugeben, um die Lieferung zu ermöglichen. Wenn eine Lieferung vom Spediteur zurückgesendet wird, verpflichtet sich Promotiedrukwerk.be, die zurückgegebene Ware für einen Zeitraum von maximal 1 Monat ab dem Zeitpunkt der Rücksendung durch De Printshop aufzubewahren. Erfolgt innerhalb dieser angemessenen Frist keine Rücksendung seitens des Kunden, wird die Ware von Rechts wegen folgenlos vernichtet. Der Kunde hat während dieser Zeit das Initiativrecht und kann sich jederzeit an De Printshop wenden, um einen neuen Lieferzeitpunkt zu vereinbaren.
Artikel 24
Alle vom Auftraggeber anvertrauten und im Betrieb des Lieferanten befindlichen Waren (Papiere, Filme, Informationsträger etc.) verbleiben auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, der den Lieferanten ausdrücklich von jeglicher Haftung jeglicher Art, unter anderem im Übrigen entbindet Bei Beschädigung oder Verlust ganz oder teilweise, aus welchem Grund auch immer, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobes Verschulden des Lieferanten, seines Personals oder Erfüllungsgehilfen vor oder die oben genannte Lagerung gehört zu den Hauptleistungen der Vereinbarung. Gleiches gilt für die für den Kunden bestimmten Waren. Die Lagerkosten werden ab dem dem Kunden mitgeteilten Datum berechnet. Erfolgt die Zahlung nicht zum vereinbarten Termin, können diese Waren als Sicherheit und Pfand für die fälligen Beträge zurückbehalten werden.
ZAHLUNG – GERICHTSSTAND
Artikel 25
Bei der Bestellung werden Sie möglicherweise um eine Anzahlung von 1/3 des Betrags, die gleiche Anzahlung nach Erhalt der Druckbereitschaft und den Restbetrag bei Lieferung gebeten. Wechsel, Schecks, Mandate oder Quittungen stellen keine Neuerung oder Abweichung dar. Ab dem Fälligkeitsdatum werden für jede unbezahlte Rechnung automatisch und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe des Referenzzinssatzes der Europäischen Zentralbank, erhöht um sieben Prozentpunkte, gerundet auf den höheren halben Prozentpunkt, berechnet. Wird die Rechnung mit Kapital und Zinsen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Absendung eines eingeschriebenen Mahnschreibens beglichen, erhöht sich die Schuld um eine zusätzliche Entschädigung, die üblicherweise auf 15 % des am Fälligkeitstag fälligen Betrags, mindestens jedoch auf 50 EUR, festgesetzt wird. Darüber hinaus hat der Lieferant dann das Recht, die sofortige Zahlung aller weiteren noch nicht fälligen Rechnungen und aller Beträge zu verlangen, für die der Lieferant dem Kunden einen Zahlungsaufschub gewährt hat. Der Lieferant hat dann auch das Recht, die Ausführung laufender Verträge auszusetzen, bis der Kunde die in diesem Artikel beschriebenen Anzahlungen geleistet hat.
Artikel 26
Bei Lieferung auf Abruf wird der Rechnungsbetrag der Gesamtbestellung bei der ersten Lieferung in Rechnung gestellt.
Artikel 27
Wird der Auftrag auf Wunsch des Auftraggebers storniert oder die Ausführung vorübergehend ausgesetzt, erfolgt die Rechnungsstellung in der Ausführungsphase (Lohn, Lohnarbeit, Einkauf von Rohmaterialien wie Bildern, Unteraufträgen usw.). was die Reihenfolge ist. Dieser Betrag erhöht sich um eine zusätzliche übliche Entschädigung von 10 %.
Artikel 28
Erst mit vollständiger Bezahlung der geschuldeten Beträge wird der Kunde Eigentümer der verkauften Ware. Allerdings trägt der Kunde das mit der Ware verbundene Risiko, sobald sie ihm zur Verfügung gestellt wird.
Artikel 29
Für alle Streitigkeiten sind die Gerichte des Gebietes zuständig, in dem sich das Unternehmen des Lieferanten befindet.
KEKSE
Artikel 30
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VERANTWORTUNG DES KUNDEN BEI DER BESTELLUNG VON POLITISCHEN DRUCKERZEUGNISSEN, FÜR DIE DER MEHRWERTSTEUERSATZ VON 6 % GILT
Artikel 31
A. Geltender Mehrwertsteuersatz
Für Drucksachen gilt grundsätzlich der Regelsatz der Mehrwertsteuer von 21 %. Unter bestimmten Voraussetzungen können eine politische Partei und ihre Mitglieder jedoch von einem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von 6 % profitieren.
Hierzu zählen Wahlplakate, Flyer, Broschüren, Broschüren etc., für die der Mehrwertsteuersatz von 6 % gilt. Dabei handelt es sich um Drucksachen, die der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden sollen und nicht für kommerzielle Werbung bestimmt sind.
Sonstige Drucksachen und Wahldrucke wie Einberufungsschreiben, Stimmzettel, aber auch Briefbögen, Umschläge, Postkarten, Kalender, Namenskarten, personalisierte Mailings etc. unterliegen dem Regelsatz von 21 % Mehrwertsteuer.
B. Verantwortung des Kunden
Der Kunde, der die Bestellung aufgibt, ist für die Wahl des korrekten Mehrwertsteuersatzes verantwortlich und kann haftbar gemacht werden, wenn ein zu niedriger Prozentsatz gewählt wird. Promotiedrukwerk lehnt jede Verantwortung für die Wahl eines zu niedrigen Mehrwertsteuersatzes durch den Kunden ab und behält sich das Recht vor, eine korrigierte Rechnung zu erstellen und alle relevanten Kosten sowie den erhöhten Mehrwertsteuerbetrag unverzüglich vom Kunden zurückzufordern Zahlung davon. Mit der Auftragserteilung entbindet der Kunde Promotiedrukwerk.be von jeglicher Verantwortung hinsichtlich des geltenden Mehrwertsteuersatzes und übernimmt ab sofort unwiderruflich alle Folgen einer fehlerhaften Anwendung.
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